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Das Gesuchsschreiben an Malu Dreyer, Präsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, finden Sie hier
Nexovation nach Rheinland-Pfalz: Nürburgring-Aktien müssen von einem russischen Oligarchen beschlagnahmt und zu Recht an Nexovation übergeben werden
Nexovation, Inc. stellt Malu Dreyer ein Aufforderungsschreiben zur Korrektur von Unregelmäßigkeiten im Angebot von 2014 zur Verfügung und zitiert das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs und die Beschlagnahme russischer Vermögenswerte als internationale Reaktion auf die Ukraine-Invasion
Zur sofortigen Veröffentlichung 22. März 2022 – Mainz, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Nexovation, Inc., das amerikanische Unternehmen, das im öffentlichen Bieterverfahren 2014 das höchste gültige Gebot von 150 Millionen Euro für die Nürburgring-Anlagen abgegeben hat, hat der Landesvorsitzenden Malu Dreyer ein Aufforderungsschreiben zur bevorstehenden Landtagssitzung von Rheinland-Pfalz überreicht am Mittwoch, 23. März 2022, um zu diskutieren, ob die Mehrheitsbeteiligung an der „Nürburgring 1927 GmbH“ des russischen Oligarchen Viktor Vladimirovich Kharitonin (alias Charitonin) den laufenden Betrieb der Nürburgring 1927 GmbH Nürburgring beeinflusst.
Caroline Sexton, CEO von Nexovation, erklärte, die rheinland-pfälzische Landesregierung habe rechtzeitig die letzte Möglichkeit gehabt, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 umzusetzen (C-665/19P).
„Das höchste Gericht des Landes hat entschieden, dass Capricorn das Angebot mangels verbindlicher Finanzierung nicht hätte vergeben dürfen. Wir behaupten, dass die überraschende Übertragung nach dem Angebot an den derzeitigen russischen Mehrheitseigentümer nur für die Übernahme von 77 Millionen Euro gilt, ob vor -bestimmt oder nach dem Angebot bestimmt sollte es nicht geben", sagte Sexton. Der russische Milliardär Kharitonin nahm an dem öffentlichen Bieterverfahren nicht teil.
„Wir wissen jetzt mehr über die wahren Ereignisse hinter den Kulissen vor und nach der Ausschreibung. Wir haben sieben Jahre damit verbracht, die Unregelmäßigkeiten in der Ausschreibung zu untersuchen“, fügt Sexton hinzu. Im Geiste der Fairness und Gerechtigkeit und angesichts des jüngsten Urteils des EuGH und der jüngsten aktuellen Ereignisse in der Ukraine täten die Behörden gut daran, die Vermögenswerte und den Betrieb des Nürburgrings endlich an Nexovation zu vergeben.“
In der Mitteilung und Aufforderung an Dreyer, der während des Bieterverfahrens 2014 im Amt war, bekräftigte Nexovation seine Bereitschaft, die Unregelmäßigkeit durch die Übernahme der zukünftigen Investitionen, Vermögenswerte und Betriebe des Nürburgrings zu beheben, falls das Umlaufvermögen des Milliardärs durch internationale und deutsche Vereinbarungen beschlagnahmt werden sollte über die Beschlagnahmung des Vermögens russischer Oligarchen als Reaktion auf den Einmarsch in die Ukraine, wie die angeblich von deutschen Behörden in Hamburg beschlagnahmte Megayacht des russischen Oligarchen Alisher Usmanov. Die jüngsten aktuellen Ereignisse in der Ukraine haben die Beschlagnahmung des Vermögens russischer Oligarchen und frühere Privatisierungsabkommen in den Mittelpunkt gerückt.
Sexton weist darauf hin, dass die staatliche Beschlagnahme und die Einrichtung eines völlig neuen Bieterverfahrens nichts dazu beitragen, den Schaden zu heilen, den Nexovation durch das unregelmäßige Bieterverfahren erlitten hat. Sie glaubt auch, dass Nexovation immer noch den am besten geprüften Geschäftsplan hat, um mehr Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und die Rendite des Nürburgrings zu maximieren.
Eine Kopie der Mitteilung und des Aufforderungsschreibens von Nexovation, Inc. an Malu Dreyer ist in deutscher und englischer Sprache unter www.nexovation.com verfügbar.
WICHTIGE HINWEIS: Dentons Europe LLP hat kein Mandat mehr von Nexovation, Inc. und vertritt diese somit nicht mehr und in keinster Weise. Die hier erwähnten Namen tatsächlicher Unternehmen, Veranstaltungsorte, Produkte, Personen oder anderer juristischer Personen können Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.
Kontakt:
Nexovation, Inc.
+1 212 655 5744
NeXovation, Inc. sichert sich den Sieg des EuGH und eine neue Untersuchung der Europäischen Kommission zum Bieterverfahren für den Nürburgring, bestätigt sein Engagement für den Nürburgring
2. September 2021 NeXovation, Inc. hat einen entscheidenden Sieg in seinem Kampf errungen, um zu beweisen, dass das Bieterverfahren für den Nürburgring illegitim war. Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die Europäische Kommission in ihrem Urteil von 2014 geirrt hat, dass der Verkauf der Nürburgring-Vermögenswerte an die Capricorn-Gruppe rechtmäßig war. Infolgedessen muss die Europäische Kommission nun erneut prüfen, ob der Verkauf des Nürburgrings 2014 unter dem Marktpreis erfolgte und damit eine staatliche Beihilfe gewährt wurde. Nachdem Versuche einer privaten Finanzierung scheiterten, bemühte sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz intensiv, die landeseigene Rennstrecke in einen modernen Freizeitpark umzuwandeln. Dies erregte die Aufmerksamkeit der Europäischen Kommission. Nach Beschwerden im Jahr 2012 leitete die Europäische Kommission eine förmliche Untersuchung ein. Im Oktober 2014 entschied es, dass rechtswidrige staatliche Beihilfen gewährt worden seien, und forderte die Rückzahlung dieser Beihilfen. Gleichzeitig kam es jedoch zu dem Schluss, dass der zwischenzeitliche Verkauf der Nürburgring-Vermögenswerte an die private Capricorn-Gruppe beihilferechtlichen Grundsätzen entsprochen habe. Es konnte nicht festgestellt werden, dass das Bieterverfahren fehlerhaft war. Da das Bieterverfahren vorschriftsmäßig abgelaufen war, kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass der Verkauf zum Marktpreis erfolgt war und daher keine Beihilfe zugunsten des Käufers enthielt. NeXovation, die sich als Meistbietender an dem Bieterverfahren beteiligt hatte und als einer von drei Bietern von KPMG und den Treuhändern zu einer zweiten Bieterrunde zugelassen wurde, sah das anders. Im Juni 2015 reichte das Unternehmen gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission Klage vor dem Gericht der Europäischen Union ein. Auch die Initiative „Ja zum Nürburgring“ hat Klage erhoben, die nun öffentlich zugibt, mit einem Parallelklageverfahren den Zuschlag der NeXovation, Inc. per Default blockieren zu wollen. Laut Sexton hat sich NeXovation an Ja zum Nürburgring gewandt und ist zuversichtlich, dass ihre Interessen letztendlich parallel verlaufen, da beide Parteien versuchen, den Ring zu retten. Das Verfahren dauerte vier Jahre und war damit eines der längsten Verfahren dieser Art in jüngerer Zeit. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Kommission im Juni 2019. NeXovation, das entschlossen war, die Begründetheit seiner Argumente zu beweisen, legte daraufhin Berufung ein, und die heute ergangene Entscheidung des Gerichtshofs (C-665/19 P) markiert die erfolgreiche Befriedigung von dieser Appell. Die Europäische Kommission muss nun den Verkaufsprozess im neuen Licht einer höchstgerichtlichen Feststellung der Europäischen Union untersuchen, dass die Finanzierung von Capricorn nicht bindend war und daher das Bieterverfahren und möglicherweise der anschließende Verkauf der Vermögenswerte des Nürburgrings war unangemessen. Caroline Sexton, CEO von NeXovation, die das Unternehmen nach dem Tod ihres verstorbenen Mannes Robert J. Sexton im Jahr 2018 leitet, bleibt standhaft in ihrem Engagement für die Sicherung des Nürburgrings. In ihren eigenen Worten, die während des Bieterverfahrens in das endgültige Angebot von NeXovation eingebettet wurden, erklärte sie: „Wir setzen uns besonders dafür ein, die Rennstrecken und alle Einrichtungen des Nürburgrings öffentlich zugänglich zu halten, von den touristischen Rundfahrten auf der Nordschleife und der Grand-Prix-Strecke, den traditionellen Rennveranstaltungen wie dem 24-Stunden-Rennen und der DTM bis hin zu Konzerten und mehr Restaurants und Hotels. Wir wissen, dass die (damals 2014) aktuellen Nutzer und Partner des Nürburgrings auch für den zukünftigen Erfolg des Nürburgrings entscheidend sind, und sind daher ein wesentlicher Bestandteil unserer Planung.“ Während des Bieterverfahrens legte NeXovation einen detaillierten und robusten Geschäftsplan vor, der von Ernst & Young geprüft wurde, und gab während des Bieterverfahrens erhebliche Summen für Due Diligence aus, was darauf hindeutet, dass die Amerikaner das Geschäft und die Zukunft des Nürburgrings ernst nehmen. Trotz verbindlicher finanzieller Zusagen und eines tatsächlichen Plans, was mit dem Nürburgring geschehen soll, der ein zufriedenstellendes Ergebnis für alle öffentlichen und privaten Interessengruppen, Mitarbeiter und die Gemeinde ermöglichen würde, wurde die Bewerbung frühzeitig zugunsten von Capricorn, dem der EU-Gerichtshof, zugesprochen Justice fand keine verbindliche Finanzierung durch die Deutsche Bank, wie im Bieterverfahren behauptet wurde. „Die Europäische Kommission muss den Mangel an Fairness, den Mangel an Offenheit und den diskriminierenden Charakter des Ausschreibungsverfahrens jetzt mit neuen Augen betrachten“, fügte Sexton hinzu. Sexton sagt: „Wir werden nicht aufgeben – der Kampf um den Ring hat gerade erst begonnen“ und behauptet, dass NeXovation unerschütterlich in seinem Streben bleibt, den Nürburgring zu erreichen und zu schützen.
NeXovation, Inc. Secures ECJ Win And A New Investigation From The European Commission Into The Bidding Process For The Nürburgring, Confirms Its Commitment To Pursue The Nürburgring
September 2, 2021
NeXovation, Inc. has secured a crucial victory in its battle to prove that the bidding process for the Nürburgring was illegitimate. Today, the European Court of Justice ruled that the European Commission erred in its 2014 ruling that the sale of the Nürburgring assets to the Capricorn Group was legal.
As a result, the European Commission must now re-examine whether the 2014 sale of the Nürburgring was below market price and thus involved the granting of State Aid.
After attempts at private financing failed, the state government of Rhineland-Palatinate made intensive efforts to turn the state-owned racetrack into a modern leisure park. This drew the attention of the European Commission. Following complaints in 2012, the EC initiated a formal investigation. In October 2014, it ruled that illegal State Aid had been granted and demanded the repayment of this aid. At the same time, however, it concluded that the meanwhile sale of the Nürburgring assets to the private Capricorn Group had been in line with State Aid law principles. It could not find that the bidding process had been flawed. Since the bidding process had been compliant, the European Commission concluded that the sale had taken place at the market price and therefore did not contain any aid in favor of the purchaser.
NeXovation, which had participated in the bidding process as the highest bidder and which was one of the three bidders admitted to a second round of bidding by KPMG and the trustees, had a different perspective. In June 2015, the company filed an action against the European Commission's decision before the General Court of the European Union.
Proceedings were also brought by the “Ja zum Nürburgring” (Yes to Nürburgring) initiative, which now publicly admits it did so to seek to block NeXovation, Inc.’s receipt of the bid award by default by litigating in a parallel action. Sexton says NeXovation has reached out to Ja zum Nürburgring and is confident that their interests are ultimately parallel, in that both parties seek to save the ‘Ring.
The proceedings lasted four years, making them one of the longest of such actions in recent times. The General Court confirmed the Commission's decision in June 2019. NeXovation, which was determined to prove the merits of its arguments, then appealed, and the decision issued today by the Court of Justice (C-665/19 P) marks the successful satisfaction of that appeal.
The European Commission must now investigate the sales process in the new light of a finding of fact in the highest court in the European Union that the financing of Capricorn was not binding and therefore, that the bidding process, and possibly the subsequent sale of the assets of the Nürburgring was inappropriate.
NeXovation CEO, Caroline Sexton, who leads the company after the death of her late husband, Robert J. Sexton in 2018, remains steadfast in her commitment to securing the Nürburgring. In her own words, which were embedded into NeXovation’s final offer during the bidding process, she stated:
“We are especially committed to maintaining public access to the race tracks and all facilities of Nürburgring, from the tourist tours on the Nordschleife and the Grand Prix Track, the traditional racing events such as the 24 Hours Race and the DTM, to concerts and several restaurants and hotels. We know that the (then, 2014) current users and partners of Nürburgring are also key for the future success of Nürburgring so that they are a substantial part of our planning.”
During the bidding process, NeXovation submitted a detailed and robust business plan vetted by Ernst & Young and spent significant sums on due diligence during the bidding process, indicating that the Americans took the business and future of the Nürburgring seriously. Despite binding financial commitments and an actual plan for what to do with the Nürburgring that would allow for a satisfactory outcome for all public and private stakeholders, employees, and the community, the bid was called early in favor of Capricorn, whom the EU Court of Justice found did not have binding financing from Deutsche Bank, as was claimed during the bidding process.
"The European Commission must now revisit the lack of fairness, the lack of openness and the discriminatory nature of the bidding process with new eyes”, Sexton added.
Says Sexton, “We will not quit - the fight for the ‘Ring is only beginning” and maintains that NeXovation remains steadfast in its pursuit to attain and protect the Nürburgring.
NeXovation, Inc. sichert sich den Sieg des EuGH und eine neue Untersuchung der Europäischen Kommission zum Bieterverfahren für den Nürburgring, bestätigt sein Engagement für den Nürburgring
2. September 2021 NeXovation, Inc. hat einen entscheidenden Sieg in seinem Kampf errungen, um zu beweisen, dass das Bieterverfahren für den Nürburgring illegitim war. Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die Europäische Kommission in ihrem Urteil von 2014 geirrt hat, dass der Verkauf der Nürburgring-Vermögenswerte an die Capricorn-Gruppe rechtmäßig war. Infolgedessen muss die Europäische Kommission nun erneut prüfen, ob der Verkauf des Nürburgrings 2014 unter dem Marktpreis erfolgte und damit eine staatliche Beihilfe gewährt wurde. Nachdem Versuche einer privaten Finanzierung scheiterten, bemühte sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz intensiv, die landeseigene Rennstrecke in einen modernen Freizeitpark umzuwandeln. Dies erregte die Aufmerksamkeit der Europäischen Kommission. Nach Beschwerden im Jahr 2012 leitete die Europäische Kommission eine förmliche Untersuchung ein. Im Oktober 2014 entschied es, dass rechtswidrige staatliche Beihilfen gewährt worden seien, und forderte die Rückzahlung dieser Beihilfen. Gleichzeitig kam es jedoch zu dem Schluss, dass der zwischenzeitliche Verkauf der Nürburgring-Vermögenswerte an die private Capricorn-Gruppe beihilferechtlichen Grundsätzen entsprochen habe. Es konnte nicht festgestellt werden, dass das Bieterverfahren fehlerhaft war. Da das Bieterverfahren vorschriftsmäßig abgelaufen war, kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass der Verkauf zum Marktpreis erfolgt war und daher keine Beihilfe zugunsten des Käufers enthielt. NeXovation, die sich als Meistbietender an dem Bieterverfahren beteiligt hatte und als einer von drei Bietern von KPMG und den Treuhändern zu einer zweiten Bieterrunde zugelassen wurde, sah das anders. Im Juni 2015 reichte das Unternehmen gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission Klage vor dem Gericht der Europäischen Union ein. Auch die Initiative „Ja zum Nürburgring“ hat Klage erhoben, die nun öffentlich zugibt, mit einem Parallelklageverfahren den Zuschlag der NeXovation, Inc. per Default blockieren zu wollen. Laut Sexton hat sich NeXovation an Ja zum Nürburgring gewandt und ist zuversichtlich, dass ihre Interessen letztendlich parallel verlaufen, da beide Parteien versuchen, den Ring zu retten. Das Verfahren dauerte vier Jahre und war damit eines der längsten Verfahren dieser Art in jüngerer Zeit. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Kommission im Juni 2019. NeXovation, das entschlossen war, die Begründetheit seiner Argumente zu beweisen, legte daraufhin Berufung ein, und die heute ergangene Entscheidung des Gerichtshofs (C-665/19 P) markiert die erfolgreiche Befriedigung von dieser Appell. Die Europäische Kommission muss nun den Verkaufsprozess im neuen Licht einer höchstgerichtlichen Feststellung der Europäischen Union untersuchen, dass die Finanzierung von Capricorn nicht bindend war und daher das Bieterverfahren und möglicherweise der anschließende Verkauf der Vermögenswerte des Nürburgrings war unangemessen. Caroline Sexton, CEO von NeXovation, die das Unternehmen nach dem Tod ihres verstorbenen Mannes Robert J. Sexton im Jahr 2018 leitet, bleibt standhaft in ihrem Engagement für die Sicherung des Nürburgrings. In ihren eigenen Worten, die während des Bieterverfahrens in das endgültige Angebot von NeXovation eingebettet wurden, erklärte sie: „Wir setzen uns besonders dafür ein, die Rennstrecken und alle Einrichtungen des Nürburgrings öffentlich zugänglich zu halten, von den touristischen Rundfahrten auf der Nordschleife und der Grand-Prix-Strecke, den traditionellen Rennveranstaltungen wie dem 24-Stunden-Rennen und der DTM bis hin zu Konzerten und mehr Restaurants und Hotels. Wir wissen, dass die (damals 2014) aktuellen Nutzer und Partner des Nürburgrings auch für den zukünftigen Erfolg des Nürburgrings entscheidend sind, und sind daher ein wesentlicher Bestandteil unserer Planung.“ Während des Bieterverfahrens legte NeXovation einen detaillierten und robusten Geschäftsplan vor, der von Ernst & Young geprüft wurde, und gab während des Bieterverfahrens erhebliche Summen für Due Diligence aus, was darauf hindeutet, dass die Amerikaner das Geschäft und die Zukunft des Nürburgrings ernst nehmen. Trotz verbindlicher finanzieller Zusagen und eines tatsächlichen Plans, was mit dem Nürburgring geschehen soll, der ein zufriedenstellendes Ergebnis für alle öffentlichen und privaten Interessengruppen, Mitarbeiter und die Gemeinde ermöglichen würde, wurde die Bewerbung frühzeitig zugunsten von Capricorn, dem der EU-Gerichtshof, zugesprochen Justice fand keine verbindliche Finanzierung durch die Deutsche Bank, wie im Bieterverfahren behauptet wurde. „Die Europäische Kommission muss den Mangel an Fairness, den Mangel an Offenheit und den diskriminierenden Charakter des Ausschreibungsverfahrens jetzt mit neuen Augen betrachten“, fügte Sexton hinzu. Sexton sagt: „Wir werden nicht aufgeben – der Kampf um den Ring hat gerade erst begonnen“ und behauptet, dass NeXovation unerschütterlich in seinem Streben bleibt, den Nürburgring zu erreichen und zu schützen.
NeXovation, Inc. Secures ECJ Win And A New Investigation From The European Commission Into The Bidding Process For The Nürburgring, Confirms Its Commitment To Pursue The Nürburgring
September 2, 2021
NeXovation, Inc. has secured a crucial victory in its battle to prove that the bidding process for the Nürburgring was illegitimate. Today, the European Court of Justice ruled that the European Commission erred in its 2014 ruling that the sale of the Nürburgring assets to the Capricorn Group was legal.
As a result, the European Commission must now re-examine whether the 2014 sale of the Nürburgring was below market price and thus involved the granting of State Aid.
After attempts at private financing failed, the state government of Rhineland-Palatinate made intensive efforts to turn the state-owned racetrack into a modern leisure park. This drew the attention of the European Commission. Following complaints in 2012, the EC initiated a formal investigation. In October 2014, it ruled that illegal State Aid had been granted and demanded the repayment of this aid. At the same time, however, it concluded that the meanwhile sale of the Nürburgring assets to the private Capricorn Group had been in line with State Aid law principles. It could not find that the bidding process had been flawed. Since the bidding process had been compliant, the European Commission concluded that the sale had taken place at the market price and therefore did not contain any aid in favor of the purchaser.
NeXovation, which had participated in the bidding process as the highest bidder and which was one of the three bidders admitted to a second round of bidding by KPMG and the trustees, had a different perspective. In June 2015, the company filed an action against the European Commission's decision before the General Court of the European Union.
Proceedings were also brought by the “Ja zum Nürburgring” (Yes to Nürburgring) initiative, which now publicly admits it did so to seek to block NeXovation, Inc.’s receipt of the bid award by default by litigating in a parallel action. Sexton says NeXovation has reached out to Ja zum Nürburgring and is confident that their interests are ultimately parallel, in that both parties seek to save the ‘Ring.
The proceedings lasted four years, making them one of the longest of such actions in recent times. The General Court confirmed the Commission's decision in June 2019. NeXovation, which was determined to prove the merits of its arguments, then appealed, and the decision issued today by the Court of Justice (C-665/19 P) marks the successful satisfaction of that appeal.
The European Commission must now investigate the sales process in the new light of a finding of fact in the highest court in the European Union that the financing of Capricorn was not binding and therefore, that the bidding process, and possibly the subsequent sale of the assets of the Nürburgring was inappropriate.
NeXovation CEO, Caroline Sexton, who leads the company after the death of her late husband, Robert J. Sexton in 2018, remains steadfast in her commitment to securing the Nürburgring. In her own words, which were embedded into NeXovation’s final offer during the bidding process, she stated:
“We are especially committed to maintaining public access to the race tracks and all facilities of Nürburgring, from the tourist tours on the Nordschleife and the Grand Prix Track, the traditional racing events such as the 24 Hours Race and the DTM, to concerts and several restaurants and hotels. We know that the (then, 2014) current users and partners of Nürburgring are also key for the future success of Nürburgring so that they are a substantial part of our planning.”
During the bidding process, NeXovation submitted a detailed and robust business plan vetted by Ernst & Young and spent significant sums on due diligence during the bidding process, indicating that the Americans took the business and future of the Nürburgring seriously. Despite binding financial commitments and an actual plan for what to do with the Nürburgring that would allow for a satisfactory outcome for all public and private stakeholders, employees, and the community, the bid was called early in favor of Capricorn, whom the EU Court of Justice found did not have binding financing from Deutsche Bank, as was claimed during the bidding process.
"The European Commission must now revisit the lack of fairness, the lack of openness and the discriminatory nature of the bidding process with new eyes”, Sexton added.
Says Sexton, “We will not quit - the fight for the ‘Ring is only beginning” and maintains that NeXovation remains steadfast in its pursuit to attain and protect the Nürburgring.
NeXovation, Inc. sichert sich den Sieg des EuGH und eine neue Untersuchung der Europäischen Kommission zum Bieterverfahren für den Nürburgring, bestätigt sein Engagement für den Nürburgring
2. September 2021 NeXovation, Inc. hat einen entscheidenden Sieg in seinem Kampf errungen, um zu beweisen, dass das Bieterverfahren für den Nürburgring illegitim war. Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die Europäische Kommission in ihrem Urteil von 2014 geirrt hat, dass der Verkauf der Nürburgring-Vermögenswerte an die Capricorn-Gruppe rechtmäßig war. Infolgedessen muss die Europäische Kommission nun erneut prüfen, ob der Verkauf des Nürburgrings 2014 unter dem Marktpreis erfolgte und damit eine staatliche Beihilfe gewährt wurde. Nachdem Versuche einer privaten Finanzierung scheiterten, bemühte sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz intensiv, die landeseigene Rennstrecke in einen modernen Freizeitpark umzuwandeln. Dies erregte die Aufmerksamkeit der Europäischen Kommission. Nach Beschwerden im Jahr 2012 leitete die Europäische Kommission eine förmliche Untersuchung ein. Im Oktober 2014 entschied es, dass rechtswidrige staatliche Beihilfen gewährt worden seien, und forderte die Rückzahlung dieser Beihilfen. Gleichzeitig kam es jedoch zu dem Schluss, dass der zwischenzeitliche Verkauf der Nürburgring-Vermögenswerte an die private Capricorn-Gruppe beihilferechtlichen Grundsätzen entsprochen habe. Es konnte nicht festgestellt werden, dass das Bieterverfahren fehlerhaft war. Da das Bieterverfahren vorschriftsmäßig abgelaufen war, kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass der Verkauf zum Marktpreis erfolgt war und daher keine Beihilfe zugunsten des Käufers enthielt. NeXovation, die sich als Meistbietender an dem Bieterverfahren beteiligt hatte und als einer von drei Bietern von KPMG und den Treuhändern zu einer zweiten Bieterrunde zugelassen wurde, sah das anders. Im Juni 2015 reichte das Unternehmen gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission Klage vor dem Gericht der Europäischen Union ein. Auch die Initiative „Ja zum Nürburgring“ hat Klage erhoben, die nun öffentlich zugibt, mit einem Parallelklageverfahren den Zuschlag der NeXovation, Inc. per Default blockieren zu wollen. Laut Sexton hat sich NeXovation an Ja zum Nürburgring gewandt und ist zuversichtlich, dass ihre Interessen letztendlich parallel verlaufen, da beide Parteien versuchen, den Ring zu retten. Das Verfahren dauerte vier Jahre und war damit eines der längsten Verfahren dieser Art in jüngerer Zeit. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Kommission im Juni 2019. NeXovation, das entschlossen war, die Begründetheit seiner Argumente zu beweisen, legte daraufhin Berufung ein, und die heute ergangene Entscheidung des Gerichtshofs (C-665/19 P) markiert die erfolgreiche Befriedigung von dieser Appell. Die Europäische Kommission muss nun den Verkaufsprozess im neuen Licht einer höchstgerichtlichen Feststellung der Europäischen Union untersuchen, dass die Finanzierung von Capricorn nicht bindend war und daher das Bieterverfahren und möglicherweise der anschließende Verkauf der Vermögenswerte des Nürburgrings war unangemessen. Caroline Sexton, CEO von NeXovation, die das Unternehmen nach dem Tod ihres verstorbenen Mannes Robert J. Sexton im Jahr 2018 leitet, bleibt standhaft in ihrem Engagement für die Sicherung des Nürburgrings. In ihren eigenen Worten, die während des Bieterverfahrens in das endgültige Angebot von NeXovation eingebettet wurden, erklärte sie: „Wir setzen uns besonders dafür ein, die Rennstrecken und alle Einrichtungen des Nürburgrings öffentlich zugänglich zu halten, von den touristischen Rundfahrten auf der Nordschleife und der Grand-Prix-Strecke, den traditionellen Rennveranstaltungen wie dem 24-Stunden-Rennen und der DTM bis hin zu Konzerten und mehr Restaurants und Hotels. Wir wissen, dass die (damals 2014) aktuellen Nutzer und Partner des Nürburgrings auch für den zukünftigen Erfolg des Nürburgrings entscheidend sind, und sind daher ein wesentlicher Bestandteil unserer Planung.“ Während des Bieterverfahrens legte NeXovation einen detaillierten und robusten Geschäftsplan vor, der von Ernst & Young geprüft wurde, und gab während des Bieterverfahrens erhebliche Summen für Due Diligence aus, was darauf hindeutet, dass die Amerikaner das Geschäft und die Zukunft des Nürburgrings ernst nehmen. Trotz verbindlicher finanzieller Zusagen und eines tatsächlichen Plans, was mit dem Nürburgring geschehen soll, der ein zufriedenstellendes Ergebnis für alle öffentlichen und privaten Interessengruppen, Mitarbeiter und die Gemeinde ermöglichen würde, wurde die Bewerbung frühzeitig zugunsten von Capricorn, dem der EU-Gerichtshof, zugesprochen Justice fand keine verbindliche Finanzierung durch die Deutsche Bank, wie im Bieterverfahren behauptet wurde. „Die Europäische Kommission muss den Mangel an Fairness, den Mangel an Offenheit und den diskriminierenden Charakter des Ausschreibungsverfahrens jetzt mit neuen Augen betrachten“, fügte Sexton hinzu. Sexton sagt: „Wir werden nicht aufgeben – der Kampf um den Ring hat gerade erst begonnen“ und behauptet, dass NeXovation unerschütterlich in seinem Streben bleibt, den Nürburgring zu erreichen und zu schützen.
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